AGB


der Granny&Smith GmbH & Co. KG, Poststraße 1 – 3, 26122 Oldenburg
(nachfolgend vereinfacht Granny&Smith genannt)

ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN


der Granny&Smith GmbH & Co. KG, Poststraße 1 – 3, 26122 Oldenburg
(nachfolgend vereinfacht Granny&Smith genannt)

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Lieferungen der Granny&Smith, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Die AGB können durch den Auftraggeber unter https://www.grannyandsmith.com/agb aufgerufen, ausgedruckt, heruntergeladen oder gespeichert werden.

2. Die nachfolgenden AGB gelten auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen.

3. Diese AGB gelten ausschließlich, abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

5. Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber gegenüber Granny&Smith abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

LEISTUNGSPFLICHTEN UND AUFTRAGSERTEILUNG

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Inhalt und Umfang der gegenseitig geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und der in dem Auftrag enthaltenen Leistungsbeschreibung.

3. Granny&Smith ist berechtigt, in einem angemessenen Umfang Dritte mit der Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu beauftragen.

4. Die Leistungen von Granny&Smith beinhalten keine patent-, muster-, urheber- oder warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit bzw. die rechtliche Unbedenklichkeit der erstellen Designleistungen.

Soweit der Auftraggeber dies wünscht, wird Granny&Smith im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit durch Dritte veranlassen.

5. Die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen wird Granny&Smith nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Rechnung vergeben. Soweit Granny&Smith in Ausnahmefällen solche Fremdleistungen im eigenen Namen und auf ihre Rechnung vergibt, stellt der Auftraggeber Granny&Smith von hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.

6. Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass eine Vergütung vereinbart worden ist, ist Granny&Smith berechtigt, die ausgeführten Leistungen auf Stundenlohnbasis abzurechnen. Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nach Auftragserteilung veranlassten Änderungen oder Ergänzungen.

7. Granny&Smith wird die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Dienstleisterwesens durchführen.

8. Abnahmefähige Werkleistungen werden dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger übergeben oder in sonstiger, geeigneter Form zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht.

Die Leistung ist vom Auftraggeber unverzüglich zu überprüfen.

9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk entsprechend § 640 BGB abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm von Granny&Smith bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

MITWIRKUNGSPFLICHTEN

1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er instruiert und unterstützt Granny&Smith bei der zu erbringenden Leistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Granny&Smith die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers und Informationen über gesetzliche Vorschriften, die für die Produkte und Leistungen des Auftraggebers maßgebend sind.

2. Soweit der Auftraggeber Granny&Smith Vorlagen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

3. Für die Ausführung des Auftrages erforderliche Fremdunternehmerleistungen wird der Auftraggeber jeweils umgehend beauftragen.

4. Von Granny&Smith erarbeitete Vorschläge hat der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Rechtschreibung und etwaige Preisangaben. Sofern der Auftraggeber mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, diesen freizugeben.

Erst nach Freigabe durch den Auftraggeber wird Granny&Smith die auf den Vorschlag aufbauenden weitergehenden Leistungen ausführen.

5. Der Auftraggeber wird Granny&Smith fachkundige eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Durchführung des beauftragten Projektes zur Verfügung stellen.

RECHNUNG,
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen stellt Granny&Smith ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.

2. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

AUFRECHNUNG,
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

1. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von Granny&Smith nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers hiervon unberührt.

2. Werden Granny&Smith Umstände bekannt, die zu Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben, so ist Granny&Smith berechtigt, unabhängig von dem vereinbarten Zahlungsziel, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Ausführung der beauftragten Leistungen von Vorauszahlungen oder werthaltiger Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Das Gleiche gilt, falls der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

EIGENTUMSVOR-BEHALT/EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Auftrag behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren sowie alle übertragbaren Nutzungsrechte an unseren Leistungen vor.

2. Granny&Smith wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen das Eigentum an verkauften Waren übertragen und alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen übertragbaren Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Granny&Smith ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, befristet für die Zeit der Einsatzdauer. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Granny&Smith.

3. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei Granny&Smith.

4. Die Übertragung der Nutzungsrechte von dem Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Granny&Smith.

LIEFERUNG, VERZUG

1. Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Etwas anderes gilt nur, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart werden. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Bereitstellung von Informationen oder Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.

Entsprechendes gilt bei Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

2. Der Eintritt eines Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät Granny&Smith in Lieferverzug, kann der Auftraggeber neben der Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von Granny&Smith auf höchstens 5 % des vereinbarten Preises.

Sofern der Auftraggeber wegen des Verzuges von Granny&Smith Schadensersatz statt Leistung verlangen kann, so beschränkt sich dieser Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung bei leichter Fahrlässigkeit von Granny&Smith oder seine Erfüllungsgehilfen auf höchstens 30 % des Preises.

Für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Granny&Smith nach den gesetzlichen Voraussetzungen und in dem gesetzlichen Umfang unbeschränkt.

RÜGEPFLICHTEN

Offensichtliche Mängel von uns gelieferter Sachen oder der von uns erbrachten Werkleistungen hat der Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen.

GEWÄHRLEISTUNG

1. Bei Vorliegen eines Sachmangels der von uns gelieferten Sachen oder der von uns erbrachten Werkleistungen haften wir dem Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen und im gesetzlichen Umfang auf Nacherfüllung, Minderung, Wandlung und Aufwendungsersatz.

2. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haften wir dem Auftraggeber des Weiteren auf Schadensersatz statt Leistung. Der Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung wird im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch Granny&Smith oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragsgemäßen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Sofern wegen Sachmängel andere Schadensersatzansprüche (als Schadensersatz statt Leistung) begründet sind, haftet Granny&Smith nach den Bestimmungen des § 10 dieser Bedingungen.

4. Sachmängel an von uns gelieferten Gegenständen oder an von uns erbrachten Werkleistungen verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt bei gelieferten beweglichen Gegenständen mit der Übergabe und bei Werkleistungen, die in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür bestehen, bei der Abnahme. Bei sonstigen Werkleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

SONSTIGE HAFTUNG

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Ziffer 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Ansprüchen auf Schadensersatz statt Leistung wegen Verzug oder wegen Sachmängeln verbleibt es bei der Haftung aus § 7 Ziffer 2 und § 9 Nr. 2 dieser Bedingungen.

VERTRAULICHKEIT

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die er über Granny&Smith erlangt, streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise Außenstehenden mitzuteilen oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Er verpflichtet sich weiterhin, die vertraulichen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit dem zu Granny&Smith bestehenden Vertragsverhältnis und insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken zu nutzen. Dies gilt entsprechend für vertrauliche Informationen, die Granny&Smith über den Auftraggeber erlangt.

2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für unbestimmte Zeit und bleibt auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

WERBUNG

Granny&Smith darf den Auftraggeber auf seinem Internetauftritt, in anderen Medien oder in Presseerklärungen als Referenz nennen. Granny&Smith darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen oder es handelt sich um vertrauliche Informationen.

ABWERBEVERBOT

Bis zu 36Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien hat der Auftraggeber die Anstellung eines Mitarbeiters von Granny&Smith zu unterlassen, es sei denn, diesem Mitarbeiter wurde zuvor arbeitgeberseitig gekündigt oder Granny&Smith hat zuvor seine Zustimmung erteilt.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Granny&Smith. Gerichtsstand für beide Teile ist Oldenburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

ANWENDBARES RECHT

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

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